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Neuraltherapie nach Huneke – dem Schmerz auf der Spur

Bei der Neuraltherapie handelt es sich um eine diagnostische und therapeutische Methode, bei der mittels Injektionen von Lokalanaesthetika schmerzauslösende Nerveninformationen für einige Minuten gelöscht werden. Den nicht gestörten, gesunden Anteilen unseres Nervensystems, wird damit eine störungsfreie Entlastungsphase gegeben, in der sich das Gesamtsystem neu regulieren kann. Aufgrund der Merkfähigkeit unseres Nervensystems bleiben die Beschwerden häufig noch lange nach der pharmakologischen Wirkdauer der Lokalanaesthetika gebessert. Insofern ist Neuraltherapie vor allem Informationstherapie und wirkt oft lange über die zeitlich begrenzten schmerztherapeutischen Effekte der Spritzen hinaus.

Lokalanaesthetika werden im Rahmen der Neuraltherapie an die Haut, Nerven, Gelenke, Knochenhaut, muskuläre Triggerpunkte und an Narben oder chronische Infektherde im Zahn-Kieferbereich gespritzt. Bei Schmerzsyndromen, welche viele Regionen oder den ganzen Körper betreffen wie z.B. Fibromyalgie, Polyarthritis, Rheuma oder anderen Autoimmunerkrankungen kann auch eine intravenöse Behandlung mit sog. Procain-Basen-Infusionen hilfreich sein. Die verwendeten Nadeln sind in der Regel sehr fein, so dass sich die Methode auch für Schmerzempfindliche eignet. Im Rahmen der sog. Störfeldtherapie werden vor allem verdächtige Störherde wie z.B. chronisch entzündete Mandeln, beherdete Zähne oder Narben gespritzt. So kann einerseits getestet werden, ob von diesen eine Störwirkung ausgeht und anderseits eine Entstörung erfolgen.

Mit Neuraltherapie lassen sich sehr gute
Behandlungserfolge erzielen bei:

  • Chronischen Schmerzen
  • Unfall- und Operationsfolgen
  • Sudeck-Syndrom (CRPS)
  • Chronischen Entzündungen der Nasennebenhöhlen (Sinusitis)
  • Heuschnupfen
  • Migräne
  • Spannungskopfschmerzen / Nackenschmerzen
  • Kreuzschmerzen
  • Wechseljahrbeschwerden / Prämenstruellem Syndrom

Eine gründliche Krankheitsgeschichte ist Vorraussetzung für eine erfolgreiche Neuraltherapie. Bitte bringen sie bei der ersten neuraltherapeutischen Konsultation den ausgefüllten Neuraltherapie-Anamnesefragebogen mit. Er dient als Grundlage für das weitere therapeutische Vorgehen.

Neuraltherapie ist seit 2012 wieder Bestandteil der Grundversicherung und wird von allen Versicherern übernommen, eine Zusatzversicherung ist aktuell nicht erforderlich.

Links:
Film SF1 – Puls: Neuraltherapie
Homepage der Schweizer Ärztegesellschaft für Neuraltherapie nach Huneke (SANTH)