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Kostenübernahme der komplementärmedizinischen Leistungen

Für komplementärmedizinische Leistungen, Medikamente und Nahrungsergänzungen gibt es für Patienten, die in der Schweiz versichert sind,  drei verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme.

1. Kostenübernahme durch die Grundversicherung (KVG/UVG)

  • Akupunktur
  • Traditionelle Chinesische Medizin
  • Neuraltherapie

Entsprechende Rechnungen werden auf elektronischem Wege direkt an die Krankenversicherung gesandt.

2. Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin 
Hier gibt es bei den einzelnen Anbietern von Zusatversicherungen grosse Unterschiede in der Erstattungspraxis. Es empfiehlt sich, vor der Behandlung mit der Versicherung die Kostendeckung zu klären. Zu den Leistungen, welche die Zusatzversicherungen rückerstatten können, zählen:

  • Ozontherapie/Eigenbluttherapie
  • Orthomolekulare Medizin
  • Schwermetallausleitungen, Chelattherapie, Entgiftungskuren
  • Komplementärmedizinische Check-Up’s (Blut-, Speichel-, Urinanalysen)
  • Biologische Medikamente (Phytotherapeutika, Homöopathika, Schüsslersalze, etc.), welche sich nicht auf der sog. Spezialitätenliste für durch die Grundversicherung  gedeckte Medikamente befinden
  • Osteopathie
  • Massage

Rechnungen für diese Leistungen müssen nach dem Vertragsversicherungsgesetz VVG dirket den Patienten gesandt werden. Der Rechnungsbetrag muss vom Patienten bezahlt werden. Je nach Versicherungsart kann der Patient die Rechnung zur Rückerstattung seiner Zusatzversicherung einreichen.

3. Kostenübernahme durch den Patienten
Patienten müssen für die unter Punkt 2. aufgeführten Methoden selbst bezahlen, wenn

  • keine komplementärmedizinische Zusatzversicherung abgeschlossen wurde
  • die Methoden / Heilmittel nicht von der Zusatzversicherung gedeckt sind (im Zweifelsfall vorher nachfragen)
  • es sich um Nahrungsergänzungspräparate / Spezialitäten handelt, die von keiner Grund- oder Zusatzversicherung übernommen werden

4. Im Ausland versicherte Patienten
Patienten, welche im Ausland versichert sind, müssen alle Leistungen (schul- und komplementärmedizinische) direkt am Anschluss an die Behandlung bezahlen (Barzahlung  oder Kredit-/ EC-Karte). Ob der Patient Anspruch auf eine Rückerstattung seiner ausländischen Versicherung hat, wird nicht von der Praxis abgeklärt.

 

Patienten-Informationsblatt zur Kostenübernahme