Für komplementärmedizinische Leistungen, Medikamente und Nahrungsergänzungen gibt es für Patienten, die in der Schweiz versichert sind, drei verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme.
1. Kostenübernahme durch die Grundversicherung (KVG/UVG)
Entsprechende Rechnungen werden auf elektronischem Wege direkt an die Krankenversicherung gesandt.
2. Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin
Hier gibt es bei den einzelnen Anbietern von Zusatversicherungen grosse Unterschiede in der Erstattungspraxis. Es empfiehlt sich, vor der Behandlung mit der Versicherung die Kostendeckung zu klären. Zu den Leistungen, welche die Zusatzversicherungen rückerstatten können, zählen:
Rechnungen für diese Leistungen müssen nach dem Vertragsversicherungsgesetz VVG dirket den Patienten gesandt werden. Der Rechnungsbetrag muss vom Patienten bezahlt werden. Je nach Versicherungsart kann der Patient die Rechnung zur Rückerstattung seiner Zusatzversicherung einreichen.
3. Kostenübernahme durch den Patienten
Patienten müssen für die unter Punkt 2. aufgeführten Methoden selbst bezahlen, wenn
4. Im Ausland versicherte Patienten
Patienten, welche im Ausland versichert sind, müssen alle Leistungen (schul- und komplementärmedizinische) direkt am Anschluss an die Behandlung bezahlen (Barzahlung oder Kredit-/ EC-Karte). Ob der Patient Anspruch auf eine Rückerstattung seiner ausländischen Versicherung hat, wird nicht von der Praxis abgeklärt.